Dies ist eine notwendige Maßnahme, können doch Grabsteine, von denen manche bis zu einer halben Tonne schwer sind, zu einer erheblichen Gefahr werden, wenn sie etwa durch Frost- oder andere Witterungseinwirkungen nicht mehr stabil in ihrer Verankerung stehen.
Die Überprüfung erfolgt gemäß Anleitung zur Standsicherheitsprüfung von Grabmalen des Verbandes der Friedhofsverwalter Deutschlands (VFD) durch fachkundiges Personal. Für die Planung der Standsicherheit der Grabanlage und die Ausführung der Arbeiten sind ausschließlich der Dienstleistungserbringer und der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
Die Prüfung, die mindestens einmal jährlich stattfinden muss, wird in diesem Jahr auf allen städtischen Friedhöfen ab der 20. Kalenderwoche durchgeführt. Gleichzeitig werden die Grabstätten auch auf ihren Pflegezustand und den Ablauf der Nutzungsfrist kontrolliert.
Ein Aufkleber weist die jeweiligen Nutzungsberechtigten und Friedhofsbesucher darauf hin, wenn die Prüfung ergeben hat, dass ein Grabstein umzustürzen droht. Das ist immer dann der Fall, wenn bei einer Belastungsprobe mit einer Kraft von maximal 30 daN (kg) Schwankungen des Steins festzustellen sind. Darüber werden die Nutzungsberechtigten auch schriftlich informiert und aufgefordert, beanstandete Grabsteine durch einen Steinmetzbetrieb bzw. sachkundige Person reparieren zu lassen.
Sollte das Grabmal akut umsturzgefährdet sein, wird es zusätzlich zu dem Warnaufkleber gesichert bzw. sach- und fachgerecht abgebaut und liegend gelagert.