Zwei Tage vor der öffentlichen Sitzung des Ortsrates der Ortschaft Großenwieden/Kleinenwieden haben Dorfbewohner*innen sich mit Fachbereichsleiter Heiko Wiebusch und Ricarda Petig auf der nunmehr öffentlichen Fläche getroffen, um über die Gestaltung zu beraten. Was die Gärtnermeisterin aus dem Rathaus als Vorschlag aufs Papier gebracht hat, gefällt den Ortsratsmitgliedern, die auf eine baldige Umsetzung hoffen.
Das alte Haus an der Ecke Oldendorfer Straße und Hauptstraße ist abgerissen, der Platz eingeebnet und ein Stück Bürgersteig bereits hergestellt.© Peter Jahn
Gegenüber dem künftigen Treffpunkt ist der Bürgersteig in der Oldendorfer Straße im Bereich der Häuser 4 und 12 sehr schmal. Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen. Hier kann sich etwas ändern, die Straße ist breit genug, um einen durchgehenden Gehweg zu verwirklichen, lässt Jens Beermann vom Fachdienst Liegenschaften, Straßen und Gewässer der Stadtverwaltung die Ortsratsmitglieder wissen. Die Fahrbahn müsste an den beiden Engstellen verschmälert werden, „wodurch kein Begegnungsverkehr mehr möglich wäre, was gleichzeitig zur Verkehrsberuhigung beitragen würde“, erklärt der Mitarbeiter der Stadtverwaltung.
In der öffentlichen Sitzung betont der stellvertretende Ortsbürgermeister Christoph Schulz, dass „darauf geachtet werden muss, dass landwirtschaftlicher Verkehr weiter möglich ist“. Ortsbürgermeister Andreas Hage greift dies auf und weist darauf hin, „dies bei der weiteren Planung zu berücksichtigen“. Einstimmig erfolgt das Votum für die Verbreiterung des Gehweges an den beiden Engstellen und die Mitglieder des Ortsrates erklären, dass sie für diese Maßnahme aus den „Dorfstrukturmitteln“ Geld zur Verfügung stellen werden.
In der Oldendorfer Straße beschäftigt die Großenwiedener noch ein weiteres Problem. Der geschotterte Seitenstreifen zwischen den Häusern 24 bis 48 ist derzeit in keinem guten baulichen Zustand. In der Sitzung des Ortsrates nun die gute Nachricht aus dem Rathaus: „Es steht nach erfolgter Variantenprüfung fest, dass in diesem Jahr der durchwurzelte Bereich durch neues Schottermaterial ersetzt wird.“ Die Anlegung eines Gehweges wird indes „aufgrund der beengten Verhältnisse sowie der Tatsache, dass es sich hier um ein beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahme handelt“, nicht in Erwägung gezogen.