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Bekanntmachung zum Beschluss des Lärmaktionsplans der Stadt Hessisch Oldendorf - 4. Stufe

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hessisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 24.10.2024 auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungsrichtlinie) in Verbindung mit den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) den Lärmaktionsplan beschlossen.

Meldung vom 09.11.2024
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