Der vorstehende Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung sowie der in Rede stehende Lärmaktionsplan kann ab sofort auf der Homepage der Stadt Hessisch Oldendorf unter
- https://www.hessisch-oldendorf.de/rathaus-politik/aktuelles/verkuendungen/ und
- https://www.hessisch-oldendorf.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
eingesehen werden. Zusätzlich liegt dieser Lärmaktionsplan im Rathaus der Stadt Hessisch Oldendorf, Fachbereich III, AG Räumliche Planung, Zimmer 402 während der Sprechzeiten (montags bis mittwochs 08.30 bis 12.30 Uhr, donnerstags 08.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr) aus.
Der Lärmaktionsplan ist mit der Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss in Kraft getreten. Lärmaktionspläne sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre zu überarbeiten. Die nächste Fortschreibung des Lärmaktionsplans muss somit spätestens 2029 erfolgen.
