Der Rat der Stadt Hessisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 22 „Einzelhandelsstandort Hemeringen, 2. Änderung und Erweiterung mit Teilaufhebung der Abrundungssatzung Nr. 1 „Hamelner Straße- Ost“, OT Hemeringen gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) – in der zurzeit geltenden Fassung – einschließlich der Begründung als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung/Verkündung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der räumliche Geltungsbereich der o.g. Bauleitplanung ist in der nachfolgenden Übersichtskarte umgrenzt.
Verkündung Bebauungsplan Nr. 22 „Einzelhandelsstandort Hemeringen
B-Plan Zusammenfassende Erklärung
Urschrift B-Planzeichnung
Begründung und Umweltbericht Urschrift