Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2020 die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die o.g. örtliche Bauvorschrift beschlossen.
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Teilaufhebung der örtlichen Bauvorschriften für den Ortskern des Stadtteils Fischbeck
Teilaufhebung der örtlichen Bauvorschriften für den Ortskern des Stadtteils Fischbeck
Amtliche Bekanntmachung vom 22.07.2021Letzte Aktualisierung: 05.04.2023
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