Die Hebesätze der Grundsteuer für 2023 wurden durch den Rat der Stadt Hessisch Oldendorf wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 380 v. H.
Grundsteuer B 380 v. H.
Da hinsichtlich der Höhe der Hebesätze keine Änderung eintritt, wird auf die Erteilung von schriftlichen Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2024 verzichtet.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Steuermessbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Der Grundsteuerjahresbetrag wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2024 in einem Betrag am 1. Juli 2024 fällig.
Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2024 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.
Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Steuermessbescheide), werden gem. § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes Änderungsbescheide erteilt.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes oder in Form eines elektronischen Dokuments nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERWO-Justiz) in der zurzeit gültigen Fassung erhoben werden.
Inhaltsbereich
Festsetzung der Grund- und Hundesteuer für 2024 in der Stadt Hessisch Oldendorf
Festsetzung der Grund- und Hundesteuer für 2024 in der Stadt Hessisch Oldendorf
Grundsteuer:
Bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Hessisch Oldendorf für das Haushaltsjahr 2024 wird die Grundsteuer gem. § 116 Absatz 1 Ziffer 2 des Niedersächsischen Kommunalverfas-sungsgesetzes nach den Sätzen des Vorjahres erhoben
Amtliche Bekanntmachung vom 06.01.2024
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