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Festsetzung der Grund- und Hundesteuer für 2024 in der Stadt Hessisch Oldendorf

Grundsteuer:
Bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Hessisch Oldendorf für das Haushaltsjahr 2024 wird die Grundsteuer gem. § 116 Absatz 1 Ziffer 2 des Niedersächsischen Kommunalverfas-sungsgesetzes nach den Sätzen des Vorjahres erhoben

Amtliche Bekanntmachung vom 06.01.2024
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