Amtliche Bekanntmachungen
Änderungssatzung zur Hauptsatzung
Hiermit wird die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hessisch Oldendorf ortsüblich nach § 11 der Hauptsatzung der Stadt Hessisch Oldendorf
bekannt gemacht:
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), in der zurzeit geltenden
Fassung, hat der Rat der Stadt Hessisch Oldendorf in seiner Sitzung am 28.11.2019
folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:
§ 1 Änderung
Der § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung der Stadt Hessisch Oldendorf erhält folgende Fassung:
I. Die Stadt Hessisch Oldendorf gliedert sich in folgende Ortschaften:
- Fischbeck/Weibeck (umfassend die Gemeinde Fischbeck in ihrem
Gebietsstand vom 31.12.1972 und die frühere Gemeinde Weibeck)
§ 2 Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Hinweis
Der Rat der Stadt Hessisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 nachstehende Satzung beschlossen.
Satzung über die Entschädigung an Ratsfrauen und Ratsherren, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie sonstige ehrenamtliche Tätige.
Auf diese Verkündung weise ich hiermit hin.
Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Hessisch Oldendorf GmbH
Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hessisch Oldendorf GmbH hat am 26.06.2019 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und beschlossen den Jahresüberschuss in Höhe von 132.748,27 € zum 20.12.2019 in Höhe von 72.000,00 Euro an die Gesellschafter auszuschütten und zum gleichen Zeitpunkt 60.748,27 Euro der Gewinnrücklage für zukünftige Investitionen zuzuführen.
Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wurde Entlastung erteilt. Gem. § 36 EigBetrVO wird hiermit der Beschluss öffentlich bekannt gemacht. Die im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Rinteln beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 21.05.2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Rinteln hat sich mit Verfügung vom 08.10.2019 dem Prüfungsergebnis der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeschlossen.
Der Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Hessisch Oldendorf GmbH liegt an 7 Tagen, beginnend mit dem Tage der Bekanntmachung, im Abwasserbetrieb und Baubetriebshof der Stadt Hessisch Oldendorf, Steinbrinksweg 1, Hessisch Oldendorf, während der Dienststunden öffentlich aus.
Jahresabschluss 2018 der Kläranlagengesellschaft Hessisch Oldendorf mbH
Die Gesellschafterversammlung der Kläranlagengesellschaft Hessisch Oldendorf mbH hat am 20.06.2019 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und beschlossen den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt. Gem. § 36 EigBetrVO wird hiermit der Be-schluss öffentlich bekannt gemacht. Die im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Rinteln beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 21.05.2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Rinteln hat sich mit Verfügung vom 14.10.2019 dem Prüfungsergebnis der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeschlossen.
Der Jahresabschluss 2018 der Kläranlagengesellschaft Hessisch Oldendorf mbH liegt an 7 Tagen, beginnend mit dem Tage der Bekanntmachung, im Abwasserbetrieb und Baubetriebshof der Stadt Hessisch Oldendorf, Steinbrinksweg 1, Hessisch Oldendorf, während der Dienststunden öffentlich aus.
Jahresabschluss 2018 des Abwasserbetriebes und Baubetriebshofes der Stadt Hessisch Oldendorf
Der Rat der Stadt Hessisch Oldendorf hat am 13.06.2019 den Jahresabschluss 2018 des Abwasserbetriebes und des Baubetriebshofes der Stadt Hessisch Oldendorf festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss von 430.590,24 € mit 379.393,00 € in die Allgemeine Rücklage (Beitragsrücklage) und mit 43.600,00 € in die zweckgebundene Rücklage einzustellen sowie mit 58.000,00 € an die Stadt abzuführen. Nach Auflösung des Gewinnvortrages von 377.243,15 € verbleibt der Bilanzgewinn von 326.840,39 €.
Der Betriebsleitung wurde Entlastung erteilt. Gem. § 36 EigBetrVO wird hiermit der Beschluss öffentlich bekannt gemacht. Die im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Rinteln beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 21.05.2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Rinteln hat sich mit Verfügung vom 08.10.2019 dem Prüfungsergebnis der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeschlossen.
Der Jahresabschluss 2018 des Abwasserbetriebes und Baubetriebshofes der Stadt Hes-sisch Oldendorf liegt an 7 Tagen, beginnend mit dem Tage der Bekanntmachung, im Ab-wasserbetrieb und Baubetriebshof der Stadt Hessisch Oldendorf, Steinbrinksweg 1, Hes-sisch Oldendorf, während der Dienststunden öffentlich aus.
Bauleitplanung der Stadt Hessisch Oldendorf
Aufhebung der örtlichen Bauvorschriften für den Ortskern des Stadtteils
Fischbeck
Der Rat der Stadt Hessisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die o.g. Bauleitplanungen
beschlossen.
Die komplette Bekanntmachung lesen Sie hier (pdf, 160kb )
Öffentliche Bekanntmachung von Straßenbenennungen Allgemeinverfügung
Der Ortsrat Fischbeck hat in seiner Sitzung am 05.06.2019 beschlossen, dass die Planstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Erweiterung Bültewinkel" im Ortsteil Fischbeck, abgehend von der Gemeindestraße Paschenburg, folgende Bezeichnung erhält:
- Am Bruche
Die komplette Bekanntmachung lesen Sie hier (PDF, 234 KB)
Öffentliche Bekanntmachung von Straßenbenennungen Allgemeinverfügung
Der Ortsrat Sonnental hat in seiner Sitzung am 09.05.2019 beschlossen, dass die Planstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Alte Ziegelei" im Ortsteil Fuhlen, abgehend von der Echternstraße, folgende Bezeichnung erhält:
- Ziegeleiplatz
Die komplette Bekanntmachung lesen Sie hier (PDF, 109 KB)
Am Mittwoch, 11. Dezember 2019, 18:00 Uhr, findet im Sitzungssaal I, 31840 Hessisch Oldendorf, eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt-, Feuerschutz und Energiemanagement statt.
Tagesordnung:
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
- Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt-, Feuerschutz und Energiemanagement vom 29.08.2019
- Bericht des Bürgermeisters
- EinwohnerInnen-Fragestunde zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten
- Mitteilungen und Anfragen
- Antrag der Gruppe SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf Solare Nutzung von Dachflächen für Neubauten im Stadtgebiet Hessisch Oldendorf
- Bestandsaufnahme der Dorfgemeinschaftshäuser in der Stadt Hessisch Oldendorf
- Sachstandsbericht der Verwaltung über den aktuellen Stand des Breitbandausbaus im Stadtgebiet
Im Anschluss an die Tagesordnung findet bei Bedarf eine EinwohnerInnen-Fragestunde statt.
Festsetzung der Grund- und Hundesteuer für 2019 in der Stadt Hessisch Oldendorf
Grundsteuer:
Bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Hessisch Oldendorf für das Haushaltsjahr 2019 wird die Grundsteuer gem. § 116 Absatz 1 Ziffer 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nach den Sätzen des Vorjahres erhoben. Die Hebesätze der Grundsteuer für 2018 wurden durch den Rat der Stadt Hessisch Oldendorf wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 380 v. H.
Grundsteuer B 380 v. H.
Da hinsichtlich der Höhe der Hebesätze keine Änderung eintritt, wird auf die Erteilung von schriftlichen Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Steuermessbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Der Grundsteuerjahresbetrag wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2019 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2019 in einem Betrag am 01. Juli 2019 fällig.
Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2019 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.
Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Steuermessbescheide), werden gem. § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes Änderungsbescheide erteilt.
Hundesteuer:
Für alle diejenigen Hundesteuerpflichtigen, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen für die Hundesteuerfestsetzung seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 7 Abs. 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Hessisch Oldendorf vom 28.09.2017 die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2019 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2019 fällig. Auf Antrag kann die Zahlung als Jahressteuer zum 01.07.des Jahres erfolgen. Die Höhe der Zahlungsbeträge können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung (Grundsteuer) bzw. zwei Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung (Hundesteuer) treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover schriftlich, zur Niederschrift des Ur-kundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes oder in Form eines elektronischen Dokuments nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERWO-Justiz) in der zurzeit gültigen Fassung erhoben werden.
Hessisch Oldendorf, 05.01.2019
Bekanntmachung
Herr Viktor Fabrizius, Mitglied im Ortsrat der Ortschaft Hemeringen-Lachem hat sein Ortsratsmandat niedergelegt. Nach dem vom Gemeindewahlausschuss in der Sitzung am 19.09.2016 festgestellten endgültigen Ergebnis der Rats - und Ortsratswahlen in der Stadt Hessisch Oldendorf vom 11.09.2016 ist Frau Hanna Dreyer nächste Ersatz-person für den Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Frau Dreyer hat das Mandat angenommen. Gem. § 44 Abs. 6 Nds. Kommunalwahlge-setz gebe ich hiermit bekannt, dass der freigewordene Sitz im Ortsrat der Ortschaft Hemeringen-Lachem auf Frau Hanna Dreyer, Hemeringer Straße 3, 31840 Hessisch Oldendorf, Stadtteil Hemeringen, übergegangen ist
Bauleitplanung der Stadt Hessisch Oldendorf
Bebauungsplan Nr. 52 „Gewerbegebiet Ost", 3. Änderung, mit örtlichen Bauvorschriften,
ST Hessisch Oldendorf
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hessisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am
16.02.2017 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB, in der zur Zeit gültigen Fassung) für den o. g. Bebauungsplan beschlossen.
Änderungssatzung zur Hauptsatzung
Hiermit wird die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hessisch Oldendorf ortsüblich nach § 11 der Hauptsatzung der Stadt Hessisch Oldendorf bekannt gemacht:
1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), letzte berücksichtigte Änderung: § 163 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.06.2018 (Nds. GVBl. S. 113), hat der Rat der Stadt Hessisch Oldendorf in seiner Sitzung am 27.09.2018 folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:
§ 1 Änderung
Der § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung wird unter fortlaufender Nr. 6 um folgenden Punkt ergänzt: „Mithilfe und Mitwirkung bei der Seniorenarbeit"
§ 2 Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Verordnung über die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von freilaufenden Katzen im Gebiet der Stadt Hessisch Oldendorf (KatzenVO)
Auf Grund der §§ 1 und 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) in der Fassung vom 19.01.2005 (Nds. GVBl. Seite 9) in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. Seite 576), beide Gesetze in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Hessisch Oldendorf in seiner Sitzung am 26. April 2018 folgende Verordnung für das Gebiet der Stadt Hessisch Oldendorf beschlossen.
Die komplette Verordnung lesen Sie hier (PDF, 88 KB)
Bekanntmachung
Herr Jörg Schnabel, Mitglied im Ortsrat der Ortschaft Hemeringen-Lachem hat sein Ortsratsmandat niedergelegt. Nach dem vom Gemeindewahlausschuss in der Sitzung am 19.09.2016 festgestellten endgültigen Ergebnis der Rats - und Ortsratswahlen in der Stadt Hessisch Oldendorf vom 11.09.2016 ist Frau Ina Michalke nächste Ersatzperson für den Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Frau Michalke hat das Mandat angenommen. Gem. § 44 Abs. 6 Nds. Kommunalwahl-gesetz gebe ich hiermit bekannt, dass der freigewordene Sitz im Ortsrat der Ortschaft Hemeringen-Lachem auf Frau Ina Michalke, Hupenkamp 9, 31840 Hessisch Oldendorf, Stadtteil Hemeringen, übergegangen ist
Hessisch Oldendorf, 09.04.2018
Der Gemeindewahlleiter
Krüger
Bekanntmachung
Herr Peter Ziegler, Mitglied im Ortsrat der Ortschaft Rohdental hat sein Mandat niedergelegt. Nach dem vom Gemeindewahlausschuss in der Sitzung am 19.09.2016 festgestellten endgültigen Ergebnis der Rats - und Ortsratswahlen in der Stadt Hessisch Oldendorf vom 11.09.2016 wäre Herr Bernd Wisniewski nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands in Niedersachsen gewesen. Dieser hat jedoch seine Berufung nicht angenommen. Die nächste Ersatz-person, Herr Jan Eike Söhlke hat das Mandat angenommen. Gem. § 44 Abs. 6 Nds. Kommunalwahlgesetz gebe ich hiermit bekannt, dass der freigewordene Sitz im Ortsrat der Ortschaft Rohdental auf Herrn Jan Eike Söhlke, Ellerbachstraße 110, 31840 Hes-sisch Oldendorf, Stadtteil Rohden, übergegangen ist.
Hessisch Oldendorf, 09.04.2018
Der Gemeindewahlleiter
Krüger
Umgestaltung „Alter Friedhof" am Ostertorkreisel in Hessisch Oldendorf
Die Stadt Hessisch Oldendorf plant eine Umgestaltung des alten Hessisch
Oldendorfer Friedhofes. Die Nutzungsfristen dieses Friedhofes sind im Jahr
2012 abgelaufen. Für die Anlegung eines Rundweges müssen einige Grabstätten
komplett abgeräumt, zurückgebaut oder verlegt werden. Dies gilt NICHT für die Kriegsgräber und denkmalgeschützten Gräber, die sich auf dem Gelände befinden. Diese bleiben erhalten.
Die komplette Bekanntmachung lesen Sie hier (PDF, 75 KB)
Öffentliche Bekanntmachung von Straßenbenennungen - Allgemeinverfügung
Der Ortsrat Hemeringen / Lachem hat in seiner Sitzung am 31.05.2017 beschlossen, dass die öffentliche Straßenfläche / Wegefläche im Ortsteil Lachem, abgehend vom Gemeindeweg Lachemer Dorfstraße, folgende Bezeichnung erhält:
- Kreuzacker
Die komplette Bekanntmachung finden Sie hier (PDF, 100kb)
Öffentliche Bekanntmachung von Straßenbenennungen - Allgemeinverfügung
Der Ortsrat Hessisch Oldendorf hat in seiner Sitzung am 24.07.2014 beschlossen, dass die öffentliche Straßenfläche / Wegefläche im Ortsteil Hessisch Oldendorf, abgehend vom Gemeindeverbindungsweg Großenwieden - Hessisch Oldendorf, folgende Bezeichnung erhält:
- An der Kläranlage
Die komplette Bekanntmachung finden Sie hier (PDF, 90kb)
Stand 06.02.2017 Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Gemäß der §§ 36 (Abs. 2), 42 (Abs. 2-3), 50 (Abs. 1-3 u. 5) des Bundesmeldegesetzes (BMG), das am 01. November 2015 in Kraft getreten ist, in Verbindung mit § 58 c des Soldatengesetzes sowie nach den Regelungen des § 8 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz (Nds. AG BMG) kann jeder Einwohner / jede
Einwohnerin (betroffene Personen) in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten aus dem Einwohnermelderegister widersprechen.
Die komplette Bekanntmachung lesen Sie hier (PDF, 12 kb)
Interkommunale Zusammenarbeit bei der Rechnungsprüfung
Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen nichttechnischen Prüfung bei der Stadt Hessisch Oldendorf durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Rinteln.
Zweckvereinbarung lesen Sie hier (PDF 1,17 MB)
Einziehung der Gemeindestraße zwischen dem Grundstück Iberg 21 und der Riesenbergstraße im ST Langenfeld gem. § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Die auf dem Flurstück 146/4, Flur 2, Gemarkung Langenfeld, verlaufende Gemeindestraße (Grundstück Iberg 21 bis Riesenbergstraße) wird gem. § 8 Abs. 1 Nds. Straßengesetz (NStrG) mit Wirkung vom 01.07.2015 eingezogen.
Die komplette Bekanntmachung lesen Sie hier (PDF, 55 KB)