Aktuelle Bauleitplanverfahren
Bauleitplanung der Stadt Hessisch Oldendorf
- a) Bebauungsplan Nr. 11 „Stützpunktfeuerwehr Südweser", Stadtteil Heßlingen
- b) 26. Änderung des FNP, Heßlingen Nr. 2
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 28.07.2022 bis zum 26.08.2022.
- 220711_BP Nr. 11_B-Plan Begründung und Umweltbericht
- 220711_BP Nr. 11_B-Plan_Vorentwurf Auslegungsplan
- 220711_BP Nr. 11_FNP Begründung und Umweltbericht
- 220711_BP Nr. 11_FNP-Vorentwurf-Planzeichnung
Am 13.05.2017 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt in Kraft getreten. Gegenstand des Gesetzes sind u. A. verfahrensrechtliche Änderungen für die Aufstellung von Bauleitplänen. Nach dem neu gefassten § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3Abs. 2 Satz 1 BauGB anzulegenden Unterlagen verpflichtend zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
Das UVP-Portal steht unter https://uvp.niedersachsen.de zur Verfügung.
Weitere Auskünfte erhalten Sie von der AG Räumliche Planung - Tel. 05152/782-127 u. -126. Während der Beteiligung können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen können u. a. per E-Mail an raeumlicheplanung@stadt-ho.de gerichtet werden. Es wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben.