Es gibt drei Arten von Waffenbesitzkarten:
Grüne WBK für Jägerinnen und Jäger und Sportschützinnen und Sportschützen
Die Grüne WBK bzw. die dortige Eintragung berechtigt Sie grundsätzlich zum Erwerb und Besitz von Waffen/Waffenteilen, insbesondere für jagdliche oder sportliche Zwecke.
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vollendung des 18. Lebensjahres (Jägerinnen/Jäger)
- Grundsätzlich Vollendung des 18. Lebensjahres (Sonderbestimmung für Sportschützen bis zum 25. Lebensjahr)
- Zuverlässigkeit & Eignung
- Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde
- Nachweis des Bedürfnisses (gültiger Jagdschein/Bescheinigung des Schießsportverbandes)
Gelbe WBK für Sportschützinnen und Sportschützen
Die Gelbe WBK bzw. die dortige Eintragung berechtigt Sie zum Erwerb und Besitz von Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen).
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Grundsätzlich Vollendung des 18. Lebensjahres (Sonderbestimmung für Sportschützen bis zum 25. Lebensjahr)
- Zuverlässigkeit & Eignung
- Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde
- Nachweis des Bedürfnisses (Bescheinigung des Schießsportverbandes)
Rote WBK für Sammlerinnen/ Sammler und Sachverständige
Eine Rote WBK bzw. die dortige Eintragung berechtigt Sie grundsätzlich zum Erwerb und Besitz von Waffen/Waffenteilen für Sammlungs- oder Sachverständigen-Zwecke.
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Grundsätzlich Vollendung des 18. Lebensjahres (Sonderbestimmung bis zum 25. Lebensjahr)
- Zuverlässigkeit & Eignung
- Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde
- Glaubhaftmachung des Bedürfnisses
