Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.
Inhaltsbereich
Umgang mit Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung Erteilung
Ansprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
| Landkreis Hameln-Pyrmont - 26.1 Team Verwaltung und Ordnung | |
| Süntelstr. 9 31785 Hameln Telefon: 05151 903-0 Telefax: 05151 903-1502 E-Mail: ordnung@hameln-pyrmont.de | Montag bis Donnerstag
|
Externe Ansprechpartner/in
| Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim Goslarsche Straße 3 31134 Hildesheim Telefon: 05121163-0 Telefax: 05121163-999 E-Mail: poststelle@gaa-hi.niedersachsen.deHomepage: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/gewerbeaufsichtsamter/gaa_hildesheim/staatliches-gewerbeaufsichtsamt-hildesheim-52034.html |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeaufsichtsämtern Niedersachsen.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben