Wenn Sie mit der Nutzungsänderung einer Anlage beginnen möchten, können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.
Inhaltsbereich
Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
Ansprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
| Landkreis Hameln-Pyrmont - 42 Bauaufsichtsamt | |
| Süntelstr. 9 31785 Hameln Telefon: 05151 903-4210 Telefax: 05151 903-1502 E-Mail: bauaufsicht@hameln-pyrmont.de | Montag bis Donnerstag
|
Allgemeine Informationen
Besitzen Sie noch keine baurechtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage, können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.
Mit dieser dürfen Sie mit den Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte beginnen.
Verfahrensablauf
-
Sie reichen den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle ein. Hierzu steht Ihnen ein entsprechender Online-Dienst zur Verfügung.
-
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an.
-
Falls erforderlich, werden weitere Behörden, Stellen und betroffene Bürgerinnen und Bürger einbezogen.
-
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
-
Sie erhalten im Fall einer positiven Entscheidung einen Bewilligungsbescheid.
-
Im Fall einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die kommunale untere Baubehörde.
Zuständige Stelle
Nicht angegeben
Voraussetzungen
-
Sie haben bereits einen Bauantrag gestellt.
-
Es bestehen keine öffentlich-rechtlichen oder umwelttechnische Hindernisse.
-
Es liegt ein klar abgegrenzter Teil des Bauvorhabens vor, der separat geprüft und genehmigt werden kann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Vollständiger Antrag
-
Lageplan
-
Bauzeichnungen
-
Baubeschreibung
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung mit der Nutzungsänderung beginnen oder wenn die Ausführung 3 Jahre lang unterbrochen worden ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben