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Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke

zuklappenAnsprechpartner/in
III-34 Fachdienst Liegenschaften, Straßen und Gewässer
Marktplatz 13
31840 Hessisch Oldendorf

Info-Point:
Mo. - Di. 08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Bürgerbüro:
Mo. - Di. 08:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Standesamt:
Mo. - Mi. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Übrige Dienststellen:
Mo. - Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
zusätzlich
Do. 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Tel.: 05152/782-0


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.

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