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Nutzungsrecht für eine Grabstelle beantragen

Ansprechpartner/in
Stadt Hessisch Oldendorf
Marktplatz 13
31840 Hessisch Oldendorf
Telefon: 05152 782-0
Telefax: 05152 782-172
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.hes­sisch-ol­den­dor­f.de
Info-Point:
Mo.- Di.: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi.: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Mi.: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Standesamt:
Mo. - Mi.: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do.: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr.: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

Übrige Dienststellen:
Mo. - Fr.: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
zusätzlich
Do.: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Tel.: 05152/782-0

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Sie möchten ein bestimmtes Grab anlässlich eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.

Allgemeine Informationen

Sie können im Falle eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum. 

Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.

Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.

Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.

Verfahrensablauf

Den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:

  • Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefern.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für den Erwerb des Nutzungsrechts an der Grabstätte.

Kann das Nutzungsrecht erworben werden, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich. 

Rechtsgrundlage

Kommunale Friedhofssatzung

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