Inhaltsbereich

Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung

zuklappenAnsprechpartner/in
Standesamt
Marktplatz 13
31840 Hessisch Oldendorf
Telefon: 05152 782-119
E-Mail:

Mo.-Mi.: 08:30 - 12:30 Uhr
Do.: 08:30 - 18:00 Uhr
Fr.: 08:30 - 12:30 Uhr
und nach Terminvereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

Verfahrensablauf
  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Für die Erstellung eines mehrsprachigen Formulars müssen Sie das Land benennen, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls das mehrsprachige Formulars aus.
  • Das Standesamt übersendet Ihnen das mehrsprachige Formular per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
  • Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars auch im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen.
Zuständige Stelle

Zuständig ist das Standesamt, dass die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.

Voraussetzungen
  • Befugnis zur Entgegennahme der deutschen Sterbeurkunde
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • deutsche Sterbeurkunde
  • gegebenenfalls Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass)
Welche Gebühren fallen an?
  • :10,00 EUR
    Mehrsprachiges Formular zu einer deutschen Sterbeurkunde
Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

Artikel 7 ff., Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (EU-ApsotillenVO)

Was sollte ich noch wissen?
  • Information zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/1191 (EU-Apostillenverordnung) auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
  • Information zum Internationalen Urkundenverkehr/Zentralbehörde bei Auskunftsersuchen nach der EU-Apostillenverordnung auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz
zurück