Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist ein Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege, den die Untere Naturschutzbehörde im übertragenen Wirkungskreis ausarbeitet und fortschreibt.
Der LRP stellt für das Gebiet der Unteren Naturschutzbehörde einschließlich des besiedelten Bereichs rahmenhaft und gutachtlich folgende Sachverhalte dar:
- Gegenwärtiger Zustand von Natur und Landschaft sowie voraussichtliche Änderungen,
- Teile von Natur und Landschaft, die die Voraussetzungen nach §§ 23 bis 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erfüllen, sowie die für sie erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen,
- Teile von Natur und Landschaft, die Bestandteil der Natura 2000-Kulisse gemäß §§ 31 bis 33 BNatSchG sind,
- sonstige erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege.
