Jugendberatung kann sowohl als Aufgabe der Jugendarbeit als auch in einer Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle wahrgenommen werden.
In der
Jugendarbeit
versteht sich die Jugendberatung heute stärker im Kontext mobiler stadtteilorientierter Jugend- und Freizeitarbeit.
Zu weiteren Informationen siehe auch
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Inhaltsbereich
Jugendberatung
Ansprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
| Landkreis Hameln-Pyrmont - 31.3 Team Allgemeiner Sozialer Dienst | |
| Landkreis Hameln-Pyrmont - 31 Amt für Jugend und InklusionSüntelstr. 9 31785 Hameln Telefon: 05151 903-3434 Telefon: 05151 903-3420 Telefax: 05151 903-63434 E-Mail: Erstberatung-Jugendamt@hameln-pyrmont.de | Montag bis Donnerstag
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
Die Erstberatung und Information im Amt für Jugend und Inklusion ist erreichbar montags bis donnerstags von 8:00 – 16:00 Uhr, freitags 8:00 – 13:00 Uhr.
In Fällen einer möglichen Kindeswohlgefährdung erreichen Sie die Rufbereitschaft des Jugendamtes nach 16.00 Uhr bzw. freitags nach 13.00 Uhr, sowie an den Wochenenden und Feiertagen über die Kooperative Regionalleitstelle Weserbergland unter der Telefonnummer 05151/951000, über die Feuerwehrleitzentrale sowie über alle Polizeidienststellen im Landkreis Hameln-Pyrmont.
Die Erreichbarkeit ist durchgehend sichergestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.