Die Grundstsücksverkehrsgenehmigung wird üblicherweise über den Notar beim Landkreis Hameln-Pyrmont beantragt. Ab Eingang der vollständigen Unterlagen beginnt die Genehmigungsfrist zu laufen.
Der Grundstücksverkehrsausschuss des Landkreis Hameln-Pyrmont tagt einmal im Monat. Da die Sitzungen des Ausschusses nichtöffentlich sind und sich Sitzungstermine aus aktuellem Anlass verschieben können, werden die Termine nicht im Internet veröffentlicht.
Die Notariate werden gebeten, dass die Verträge per EGVP übersandt werden. Ziel ist die Verkürzung des Verfahrens. Der Vorteil für Notariate ist, dass sie einen Nachweis über die Zustellung haben.
Pachtverträge können vom Verpächter oder Pächter angezeigt werden.