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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 33.3 Team Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt
Landkreis Hameln-Pyrmont - 33 SozialamtSüntelstr. 9
31785 Hameln
Telefon: 05151 903-0
Telefax: 05151 903-1502
E-Mail:

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung haben Personen, die:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können,
  • die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und
  • keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen nach anderen Vorschriften (insbesondere WoGG) haben.

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter haben Personen, die:

  • ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können,
  • die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben (65 Jahre bei Geburtsjahrgängen bis 1946, danach stufenweiser Anstieg) und
  • keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen nach anderen Vorschriften (insbesondere WoGG) haben.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei Wohnsitz im Landkreis Hameln-Pyrmont beim Landkreis Hameln-Pyrmont, Sozialamt, Team 33.3 Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt.

Sie erreichen das Team 33.3 telefonisch innerhalb der Öffnungszeiten unter der Nummer 05151/903-3131.

Weiterhin steht Ihnen zur persönlichen Vorsprache während der Öffnungszeiten der Bürgerservice ohne Terminvereinbarung für Fragen zur Verfügung.

Eine Vorsprache bei der Sachbearbeitung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die erstmalige Beantragung der Grundsicherung werden folgende Dokumente benötigt:

- Antrag auf Leistungen der Grundsicherung

- Bei Miete: Mietbescheinigung

- Bei Eigenheim: Eigenheimbescheinigung

- Bescheinigung der Krankenkasse

Bitte beachten Sie auch die weiteren einzureichenden Unterlagen, die sich aus der "Checkliste einzureichende Unterlagen" ergeben.

Für die Verlängerung nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes werden folgende Unterlagen benötigt: 

- Auskunftsbogen für die Weiterbewilligung

- Kontoauszüge aller Konten der letzten 3 Monate

- Letzte Heiz- und Nebenkostenabrechnung 

Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Diese wirkt auf den ersten Tag des Antragsmonats zurück.

Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft.

Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie beispielsweise eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung.

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