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Erschließungsbeiträge

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Bernd Söhlke
Fachdienst Liegenschaften, Straßen und GewässerStadtverwaltung Hessisch Oldendorf
Marktplatz 13
31840 Hessisch Oldendorf
Telefon: 05152 782-129
Telefax: 05152 782-178
E-Mail:
Frau Svenja Becker
Fachdienst Liegenschaften, Straßen und GewässerStadtverwaltung Hessisch Oldendorf
Marktplatz 13
31840 Hessisch Oldendorf
Telefon: 05152 782-196
Telefax: 05152 782-178
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

Zuständige Stelle

Die für den Bauplatz zuständige Gemeinde.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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