Sie können die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung oder Teilgenehmigung
verlängern lassen, wenn Sie mit Ihrem Bauvorhaben nicht innerhalb von drei
Jahren nach Erteilung
Ansprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont| Landkreis Hameln-Pyrmont - 42 Bauaufsichtsamt | |
| Süntelstr. 9 31785 Hameln Telefon: 05151 903-4210 Telefax: 05151 903-1502 E-Mail: bauaufsicht@hameln-pyrmont.de | Montag bis Donnerstag
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Sie können die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung oder Teilgenehmigung verlängern lassen, wenn Sie mit Ihrem Bauvorhaben nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung begonnen haben oder wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahr unterbrochen wurden.
Diese Verlängerung ist wichtig, um Ihre bereits erteilte Genehmigung weiterhin nutzen zu können, ohne einen neuen Antrag stellen zu müssen. Die Verlängerung der Geltungsdauer ist für Sie relevant, wenn Sie Ihr Bauprojekt aufgrund von Verzögerungen oder Unterbrechungen nicht innerhalb der ursprünglich vorgesehenen Frist umsetzen konnten.
Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
Füllen Sie das Online-Formular aus.
Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
Leisten Sie die Vorauszahlung.
Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
Sie erhalten dann die Verlängerung für die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
Sie zahlen die Gebühren.
Untere Baubehörde
Untere Baubehörde
Sie können die Verlängerung beantragen, wenn eine gültige Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung vorliegt.
Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
nicht angegeben
Die Verlängerung muss beantragt werden, bevor die Genehmigung erloschen ist.
nicht angegeben
Bei negativen Bescheiden können Sie folgende Mittel wählen:
Widerspruch
Klage
Formloser Antrag
nicht angegeben