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Elterngeld beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 31.7 Elterngeldstelle
Landkreis Hameln-Pyrmont - 31 Amt für Jugend und InklusionSüntelstr. 9
31785 Hameln
Telefax: 05151 903-1502
E-Mail:

Montag
10:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag
10:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
10:00 bis 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

A - Ga
Telefon: 05151/903-3615
Gb - Le
Telefon: 05151/903-3104
Lf - Ri
Telefon: 05151/903-3638
Rj - Z
Telefon: 05151/903-3697

Allgemeine Informationen

Für Antragstellungen ab dem  01.01.2024 und Geburten bis 31.03.2024 gibt es neue Antragsformulare. Diese sind zwingend für die Beantragung von Elterngeld zu verwenden! Für Geburten ab dem 01.04.2024 gibt es neue gesetzliche Regelungen und entsprechend angepasste neue Antragsformulare. Diese sind ausschließlich zu verwenden, wenn Ihr Kind ab dem 01.04.2024 geboren wurde! Stellen Sie bitte eigenständig sicher, dass Sie für Ihren Antrag das richtige Antragsformular nutzen. Dies erspart das Zurücksenden des für Ihren Antrag zu verwendenden Antragsformulars.

Elterngeld  ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:
•    Basiselterngeld
•    ElterngeldPlus
•    Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.  

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.

Verfahrensablauf

Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

An wen muss ich mich wenden?

In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.

Voraussetzungen

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen lag im Kalenderjahr vor der Geburt

    • Für Geburten bis einschließlich 31.03.2024 nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei EUR 300.000.
    • Für Geburten ab 01.04.2024 nicht über EUR 200.000 und Geburten ab 01.04.2025 nicht über EUR 175.000.
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Bearbeitungsdauer

Wir hatten in den letzten Monaten ein erhöhtes Aufkommen an Neuanträgen und Beratungswünschen. Die Anträge werden hier grundsätzlich nach Eingangsdatum bzw. nach der Reihenfolge der Posteingänge nachzureichender Antragsunterlagen bearbeitet.

Was sollte ich noch wissen?

Wir hatten in den letzten Monaten ein erhöhtes Aufkommen an Neuanträgen und Beratungswünschen. Die Anträge werden hier grundsätzlich nach Eingangsdatum bzw. nach der Reihenfolge der Posteingänge nachzureichender Antragsunterlagen bearbeitet.

Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Homepage des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: https://www.ms.niedersachsen.de/themen/familie/elterngeld

Hier finden Sie u. a. auch ein Erklär-Video zum Thema Elterngeld und einen Elterngeldrechner. Ebenso erhalten Sie Informationen, wie verfahren wird, wenn Berechtigte Einkommenseinbußen wegen der Covid-19-Pandemie im maßgeblichen Zeitraum für die Berechnung des Elterngeldes hatten.

Beachten Sie bitte die Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab dem 01.04.2024, im Bezug auf den parallelen Bezug von Basiselterngeld:

Innerhalb der ersten 12 Lebensmonate ist ein gleichzeitiger Bezug beider Eltern von nur noch einem Basiselterngeld-Monat möglich! (Ausnahmen: Frühgeburten von mindestens 6 Wochen vor dem voraussichtlichem Entbindungstermin, Elterngeld-Plus-Monat, Mehrlingsgeburten, neugeborene Kinder mit Behinderung und Geschwisterkinder mit Behinderung, für die ein Geschwisterbonus gewährt wird).

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