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Einen Hund anmelden

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Heiko Hartmann (Bei Fragen zur Hundehaltung)
Fachdienst Ordnung/Standesamt/BürgerbüroStadtverwaltung Hessisch Oldendorf
Marktplatz 13
31840 Hessisch Oldendorf
Telefon: 05152 782-108
Telefax: 05152 782-172
E-Mail:
Herr Sascha Tönsgöke (Bei Fragen zur Hundesteuer)
Fachdienst FinanzenStadtverwaltung Hessisch Oldendorf
Marktplatz 13
31840 Hessisch Oldendorf
Telefon: 05152 782-157
Telefax: 05152 782-357
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Informationen zum Hunderegister Niedersachsen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?
  • :13,50 EUR - 23,50 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".

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