Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Inhaltsbereich
Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
Ansprechpartner/in
| Stadt Hessisch Oldendorf | |
| Marktplatz 13 31840 Hessisch Oldendorf Telefon: 05152 782-0 Telefax: 05152 782-172 E-Mail: systemho@stadt-ho.deHomepage: https://www.hessisch-oldendorf.de | Info-Point: Mo.- Di.: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr Mi.: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Do.: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr Fr.: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr Bürgerbüro: Mo.- Di.: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr Mi.: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr Do.: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr Fr.: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr Standesamt: Mo. - Mi.: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr Do.: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr Fr.: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr Übrige Dienststellen: Mo. - Fr.: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr zusätzlich Do.: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr nach Terminvereinbarung Tel.: 05152/782-0 |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben