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Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Hameln-Pyrmont - 21.2 Team Führerschein- und Zulassungsstelle
Landkreis Hameln-Pyrmont - 21 StraßenverkehrsamtFluthamelstraße 15
31789 Hameln
Telefon: 05151 903-2122
E-Mail: E-Mail:

Montag 07:30–12:00, 13:30–15:00
Dienstag 07:30–13:30
Mittwoch 07:30–12:00
Donnerstag 07:30–12:00, 13:30–16:30
Freitag 07:30–12:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen


Allgemeine Informationen

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle

Zuständige Stelle

Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle

Voraussetzungen

Nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Wir bitten Sie, die Gebühren möglichst bargeldlos zu bezahlen

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Nicht angegeben

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