Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
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Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Ansprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
| Landkreis Hameln-Pyrmont - 21.3 Team Zentrale Bußgeldstelle | |
| Landkreis Hameln-Pyrmont - 21 StraßenverkehrsamtFluthamelstraße 15 31789 Hameln Telefon: 05151 903-2122 E-Mail: Bussgeldstelle@Hameln-pyrmont.de | Montag 07:30–12:00, 13:30–15:00 |
| Aktuell finden persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung statt. | |