Natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, haben (Besitzer), haben dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben zu der Einrichtung, zu der verantwortlichen Person, zu der Art und der Menge der Polioviren oder des Materials sowie zu dem damit verfolgten Zweck enthalten.
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Besitz von Polioviren Anzeige
Ansprechpartner/in beim Landkreis Hameln-Pyrmont
| Landkreis Hameln-Pyrmont - 25.3 Team Gesundheitsschutz | |
| Landkreis Hameln-Pyrmont - 25 GesundheitsamtLandkreis Hameln-Pyrmont - Gesundheitsamt Hugenottenstraße 6 31785 Hameln E-Mail: infektionsschutz@hameln-pyrmont.de | Montag bis Donnerstag
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das nötige Formular (Anzeige nach § 50a IfSG) können Sie dem untenstehenden Link entnehmen. Dieser führt zum Internetauftritt des Robert-Koch-Institutes. Ebenfalls unter den weiteren Informationen sind dort Hinweise zum Ausfüllen des Formulars hinterlegt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.